Über den GEB
DER GESAMTELTERNBEIRAT
Der Kindertagesstätten in der Stadt Lahr

Lahr hat derzeit über 30 Kindertageseinrichtungen. Pro Einrichtung gibt es einen Elternbeirat mit einer/einem Vorsitzenden und einer/einem Stellvertreter/in. Alle zusammen bilden den Gesamtelternbeirat (GEB) – bestehend seit 2009. In diesem Gremium wird von allen Anwesenden ein ehrenamtlicher Vorstand gewählt der die Aufgabe hat, im Interesse der Kinder und Eltern in Lahrer Kindertageseinrichtungen aktiv zu werden.

Denn: Unsere Kinder sind es wert, sich für sie einzusetzen!

BETREUUNG

Wohlbefinden unserer Kinder und für sie die bestmögliche Betreuung, Versorgung und Bildung.

FINANZEN

Angemessene Bezahlung der Erzieher*innen sowie Bereitstellung genügend finanzieller Mittel für die qualitative Betreuung.

AUSBAU

Fokussierung der Gewinnung von Fachpersonal und dem Ausbau von Kindertageseinrichtungen.

ZUSAMMEN

Mobilisierung von Eltern, die sich gemeinsam mit uns engagieren

Vorstand
IRIS LUDWIG (Vorsitzende)
IRIS LUDWIG
Vorsitzende
THERESA WILHELMI (Stellv. Vorsitzende)
THERESA WILHELMI
Stellv. Vorsitzende
NATALIA TKACHENKO (Kassenwärtin)
NATALIA TKACHENKO
Kassenwärtin
CARMEN LÖFFEL (Schriftführerin)
CARMEN LÖFFEL
Schriftführerin
ALEXANDER FERRAIN (Beisitzer)
ALEXANDER FERRAIN
Beisitzer
BISHERIGE ERFOLGE
des Gesamtelternbeirats

Die Erhöhung des Personalstellschlüssels im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Bildungs- und Orientierungsplans (2010/2011)
Die Geschwisterermäßigung (2012/2013)
Mitglied beim Landeselternrat Kindertagesstätten Baden-Württemberg

Sitze in den Gremien:
- Ausschuss für Soziales, Schulen und Sport
- Interkultureller Beirat
- Netzwerk Bildungslandschaft Lahr
- Mitarbeit in der Expertengruppe "KiTa"
- Mitarbeit im Forum "KiTa der Zukunft"
- Runder Tisch des Präventionsnetzwerk Ortenau
- Vergabegremium „Spielplätze“
- Erlass/ Rückzahlung von 50% der KiTa-Gebühren nach Schließungen die zehn (10) Tage anhalten

RECHTLICHE GRUNDLAGE
Auszug aus dem Landesgesetz Baden-Württemberg

Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
(Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) — 19. März 2009

§5 Elternbeirat

(1) Bei den Einrichtungen werden Elternbeiräte gebildet. Sie unterstützen die Erziehungsarbeit und stellen den Kontakt zum Elternhaus her.
(2) Elternbeiräte können sich örtlich und überörtlich sowie landesweit zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen.

SATZUNG

Auf Basis dieser Satzung sind Pflichten, Rechte und Organisatorisches des GEB KiTa Lahr sowie deren Vorstände definiert.

Hauptsächlich dient die Satzung gleichbleibenden Qualität der Arbeit zu gewährleisten und wichtige Aufgaben zu beschreiben.
Aus Ihr gehen auch die wichtigsten Organe hervor:

- Die Vertreterversammlung (GEB-Sitzungen)
- Der Vorstand

WICHTIGE AUFGABEN
werden wahrgenommen

- Wir vertreten die Interessen der Kinder, Eltern und Erziehungsberechtigten der Kindertageseinrichtungen der Stadt Lahr
- Wir fördern die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Elternbeiräten, Einrichtungen und Trägern
- Wir leiten die Interessen der Elternvertreter an die Einrichtungen und Träger weiter
- Wir treten für die Belange der Einrichtungen bei der Trägerschaft und in der Öffentlichkeit ein
- Wir beraten und unterstützen Eltern und Elternbeiräte
- Wir wirken in verschiedenen Gremien und Projekten mit
- Wir vernetzen uns und stellen Kontakte her
- Wir sammeln Bedarfe, Wünsche und Forderungen der Eltern
- Wir führen einen regelmäßigen Informations-, Erfahrungs- und Ideenaustausch